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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen von meyer² Haptische Werbung

 

Maßgeblich für die Inhalte der Seiten www.meyer2-berlin.de, www.erfolgreiche-werbegeschenke.de sowie www.findling.info:
 

meyer² Haptische Werbung

Friedrichstr. 95
D- 10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 2096 - 3984
Telefax: +49 (0) 30 / 2096 - 3950
info@meyer2-berlin.de

Inhaberin: Kerstin Meyer

USt.-IDNr.: DE 814060258

Steuernummer: 33/ 442/ 00986

 

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von meyer2 Haptische Werbung (im Folgenden: „meyer2“), wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

Soweit einige der nachstehenden Bedingungen nach ihrem Wortlaut nur gegenüber Unternehmern oder Kaufleuten Anwendung finden sollen, gelten diese Bedingungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen entsprechend, nachfolgend „Kunden“ genannt.
 

1. Geltungsbereich

Wir kaufen und verkaufen nur gem. unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen, die mit unseren Bedingungen nicht in Einklang stehen, werden zurückgewiesen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

Diese Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Vertragsannahmen und Kaufverträge von meyer2. Sie sind die ausschließliche vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Kunden, soweit nicht besondere individuelle Regelungen des Vertrages getroffen wurden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich der Geltung der Kundenbestimmungen zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführen.

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn wir nicht nochmals ausdrücklich auf diese hinweisen; und solange, bis von uns neue Bedingungen durch Übersendung an den Kunden in Kraft gesetzt werden.

 

2. Verbindlichkeit

1. Bei Bestellungen über das Internet, sei es aus dem klassischen Onlineshop, als auch direkt von der Homepage, bzw. den Katalogen, per Fax, E-Mail oder Brief, wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und meyer2 geschlossen, wenn meyer2 die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Brief. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung von meyer2, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist meyer2 zum Rücktritt berechtigt, es sei denn der Vertragspartner ist gewillt, den Vertrag zu den Bedingungen anzunehmen, die offenkundig gemeint waren. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Soweit gesetzlich zulässig, können Erklärungen, Bestätigungen und sonstige Kommunikation zwischen den Parteien auch per E-Mail erfolgen und gelten als schriftlich im Sinne dieser AGB.

 

3. Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Lieferung durch meyer2 erfolgt schnellstmöglich. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird durch meyer2 ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Für die Einhaltung einer Lieferzeit ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager oder, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet wird, die Meldung der Versandbereitschaft maßgebend.

Der Kunde verpflichtet sich im Sinne einer Hauptleistungspflicht, erforderliche Vorlagen, Muster, Bestätigungen, Freigaben (im Folgenden: „Mitwirkungen“) gemäß den Vorgaben von meyer2 pünktlich zu erbringen. meyer2 kann bei nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Mitwirkung des Kunden nach den § 320 ff. BGB die eigene Leistung zurückbehalten, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz fordern.

Lieferzeiten verlängern sich um eine jeweils individuell zu vereinbarende Frist, wenn der Kunde eine geschuldete Mitwirkungshandlung nicht vornimmt.

Liefertermine oder -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten ist meyer2 berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen; dies gilt insbesondere, soweit meyer2 selbst entsprechende Kostensteigerungen entstanden sind.

Der Kunde räumt meyer2 die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Marken- und sonstiger Rechte im Rahmen des Vertragszwecks ein. Der Kunde garantiert meyer2, im Hinblick auf die Mitwirkungen über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt meyer2 insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei.

 

4. Materialvorbehalte

Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

 

5. Gefahrenübergang, Verpackungskosten, Versand

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Versandstelle” vereinbart.

2. Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

4. Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch meyer2 nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dann stets auf dessen Kosten.

5. Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware.

6. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch meyer2 nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit für eine etwaige günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.

7. Rücksendungen von Lieferungsgegenständen an meyer2 erfolgen – vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Absprachen – auf Rechnung und Gefahr der Kunden.
 

6. Gewährleistung

1. Bei Streckengeschäften oder bei Ware, die nicht an uns direkt ausgeliefert wird, sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Abnehmer in diesem Sinne ist unser Endkunde und nicht bereits der Frachtführer, Spediteur oder sonstiger Erfüllungsgehilfe.

2. Sind von meyer2 bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen. Für solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann meyer2 keine Gewähr übernehmen.

3. Auch bei Drucken sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass für Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

4. Die in Absatz 2 und 3 bezeichneten Abweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn vom Hundert stellen keine Mängel dar, die zur Gewährleistung berechtigten.

5. Ohne schriftliche Kundenfreigabe eines physischen Vorabmusters übernimmt meyer2 keine Gewährleistung hinsichtlich Materialqualität, Grundfarbe, Logostand und Logowiedergabe.

6. Ist der Kunde nicht Verbraucher, verjähren

a) Gewährleistungsansprüche im Falle des § 437 BGB in einem Jahr ab Ablieferung;

b) Gewährleistungsansprüche im Falle des § 634 BGB in einem Jahr ab Abnahme;

c) Schadensersatzansprüche spätestens in fünf Jahren ab ihrer Entstehung.

7. § 377 HGB bleibt unberührt.

8. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt oder sonst wie nicht durchsetzbar, so ist dieser verpflichtet, meyer2 die deswegen nachweislich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen.

 

8. Angebote,  Muster,  Preise, Zahlung

Angebote von meyer2 sind stets unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Ansonsten kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware liefern. Der Kunde ist an Bestellungen/Angebote eine Woche gebunden, sofern nicht eine längere Bindungsfrist vereinbart oder üblich ist oder der Kunde in der Bestellung/in dem Angebot ausdrücklich eine kürzere Bindungsfrist erklärt hat.

Alle Preise verstehen sich in EURO, es sei denn, es wurde eine andere Währung von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, oder innerhalb 8 Tage mit 2% Skonto, zur Zahlung fällig. Kosten für Werbeanbringung, Vorkosten, sowie Porto und Verpackung sind nicht skontierfähig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

Sämtliche Preise, auch Bearbeitungs- und Druckkosten gelten ab Werk, bzw. Zulieferer von meyer2 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und exkl. Versand (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird).

 meyer2 behält sich vor, bei Neukunden, säumigen Zahlern, größeren Bestellungen, sowie Kunden außerhalb Deutschlands nur gegen Vorauskasse zu liefern.

Stellt meyer2 seine Rechnung nach Vertragsschluss auf einen anderen als seinen Vertragspartner (den Kunden) aus, ist darin grundsätzlich keine Änderung des Vertragspartners und insbesondere auch keine Entlassung des Kunden aus dessen Zahlungsverpflichtung zu sehen. Wird die Rechnung von meyer2 an einen Dritten versendet, ist darin nur das Einverständnis zu dessen Schuldbeitritt, nicht aber zu einer Vertragsübernahme zu sehen.

Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.

Muster können nur gegen Rechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

 

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl, Vorbehalt von Rechten

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Versandort der Ware.

4. meyer2 ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von meyer2 an geeigneter Stelle anzubringen.

5. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von meyer2 anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

11. Datenschutz

meyer2 versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

 

12. Haftung, Haftungsbeschränkung

1. Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. meyer2 macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen. meyer2 übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc. der bereitgestellten Informationen oder Daten. meyer2 gibt keinerlei Zusicherung, Garantien oder sämtliche Gewährleistungen für die direkten, indirekten oder sonstigen Verweise auf andere Internetseiten und deren Inhalte. Sie distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der hypergelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich diese Internetseiten nicht zu Eigen. In keinem Fall haftet meyer2 dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer mit ihr verlinkten bzw. verknüpften Internetseite ergeben.

2. meyer2 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten sowie für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von meyer2, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist jede Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung allgemein auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

3. Zur Unterstützung der Texterstellung, Inhaltsoptimierung oder automatisierten Produktbeschreibung können moderne Sprachmodelle (KI, z. B. ChatGPT) eingesetzt werden. Die Endfreigabe und Qualitätskontrolle erfolgen durch meyer2. Eine Haftung für durch KI erzeugte Inhalte wird – vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

 

13. Sonstiges

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:

Soweit die gelieferten Sachen nach Entwürfen oder Anweisungen der Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde meyer2 von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

Bei Lieferungen von Sachen ins Ausland durch meyer2, haftet meyer2 hinsichtlich der in seinen Werken hergestellten Kaufgegenstände nur für Verletzung von Patenten, die in Deutschland erteilt sind, und nur insoweit, dass meyer2 den Kunden in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Patentinhabern unterstützt, dem Kunden die Kosten eines Prozesses erstattet und ihn von den durch rechtskräftiges Urteil zuerkannten Schadenersatzansprüchen des Patentinhabers freistellt. Im Hinblick auf Kaufgegenstände bzw. Teile von Verkaufsgegenständen, die von meyer2 nicht in eigenen Werken hergestellt wurden, beschränkt sich die Haftung auf Abtretung der Ansprüche, die meyer2 gegen seine Lieferanten zustehen.
 

Veredelungsaufträge (Druck, Gravur, Ätzung, Prägung, Stickerei):

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und meyer2 druckreif erklärt zurückzugeben. meyer2 haftet nicht für vom Kunden zu vertretene Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Kunden.

Für vom Kunden zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. (nachfolgend „Vorlagen“ genannt) ist eine Haftung ausgeschlossen.

Der Kunde erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen.

Bei Präge-, Gravur- und Druckaufträgen behält sich meyer2 eine Mehr oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.


Schlussbestimmung:

meyer2 und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten Ware unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und Broschüren aller Art zu verwenden.

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung zur Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an die von uns zur Abwicklung eingeschalteten Vertragspartner weiterzugeben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Der Kunde verpflichtet sich, mit meyer2 eine vergleichbare rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Vertragswillen entspricht.